Alter Grenzstein des
Fürstentums Reuß Jüngere Linie
Die reußischen Herrschaften gelten als das einzige
regierende deutsche Fürstenhaus, dessen Vorfahren von
Ministerialen im Mittelalter bis zu regierenden Fürsten
aufstiegen.
Die Reußen sollen
ursprünglich welfisch und zunächst im nördlichen
Thüringen ansässig gewesen sein, bis sie von Kaiser
Friedrich I. Barbarossa um 1163 in süd-östliche Richtung
in Marsch gesetzt wurden.
Der Kaiser war bemüht, sein Reichsgut auszubauen und zu
festigen. Deshalb setzte er beiderseits der Weißen
Elster Reichsvögte ein, die unmittelbaren Vorfahren der
Reußen. Erster Amtssitz war Wünschendorf.
Vermutlich um den
Staufenkaiser Heinrich VI. zu ehren, legten sich die
herrschenden Vögte den Namen "Heinrich" zu und
bestimmten, dass alle männlichen Nachkommen fortan den
Namen "Heinrich" zu tragen hätten, nur unterschieden
durch die Ordnungszahl.
Das Wort "Vogt" hat seinen
Ursprung im lateinischen Begriff "advocat", was der
"Herbeigerufene" bedeutet, in diesem Fall der Vertreter
des Kaisers.
Mit dem 1343 erstmals urkundlich erwähnten "terra
advocatorum" war jedoch kein festumgrenztes Gebiet,
sondern lediglich der Besitzanspruch der Vögte, "der
vogte lant", gemeint.
Die Herkunft des Namens "Reuß"
ist nicht eindeutig zu belegen. Vermutlich bedeutete er
im Mittelalter "Russe" und wurde nach Ansicht von
Historikern von dem um 1295 verstorbenen Heinrich von
Plauen abgeleitet, der eine längere Zeit in Russland
verbrachte und dort die russische Prinzessin Maria
Swikowska heiratete.
Nach
Ausrufung der Weimarer Republik wurden die beiden
reußischen Staaten zu Freistaaten, die ab dem 21.
Dezember 1918 eine Verwaltungsgemeinschaft bildeten.
Am 4. April 1919 schlossen sich die beiden reußischen
Freistaaten schließlich zum Volksstaat Reuß zusammen.
Am 1. Mai 1920 wurde dann letztlich aus dem Volksstaat
Reuß sowie sechs weiteren thüringische Kleinstaaten das
Land Thüringen gegründet. |